Bell uh 1 d

  • dankeschön schau ich mir mal an


    PS: da filehorst nicht so eine vertrauenswürdige Website ist würde ich dir sagen es lieber mit dem Hier: workupload - Große Dateien versenden und teilen. zu machen

  • Modder die behaupten, sie hätten anspruch auf Ihr eigenes Modell, die schneiden sich selber und dann immer wieder mit Rechtsanwälten und Gerichten drohen. Denn diese gehören bestraft dann, wegen Copyrightverletzung. Aber da halte ich mich raus. Ich weiß es aber wie der Hase läuft.


    Mir gings auch mal so mit einem anderem Modder und den habe ich es dann "schwarz auf weiss" gezeigt, das er dann was falsch machte und entschuldigte sich bei mir.

    Das würde ich dann auch gerne mal sehen


    Ich glaube dir nämlich kein Wort aus diesem Zitat


    Ich bin übrigens bereit meine Meinung zu ändern, wenn du in der Lage bist, mir vernünftige und glaubwürdige Argumente/Beweise zu zeigen

    P.S.: Ein Nicht-Antworten bzw. Ignorieren würde auf mich den Eindruck machen, dass du weder Argumente, noch Beweise hast

  • Dazu braucht man keine Rechte, sondern man muss die Credits des Modders bei der Öffentlichung eintragen. ( Obwohl der Mod trotzdem neu gebaut wurde ). Das ist dabei zu beachten. Modder die behaupten, sie hätten anspruch auf Ihr eigenes Modell, die schneiden sich selber und dann immer wieder mit Rechtsanwälten und Gerichten drohen. Denn diese gehören bestraft dann, wegen Copyrightverletzung. Aber da halte ich mich raus. Ich weiß es aber wie der Hase läuft.


    Mir gings auch mal so mit einem anderem Modder und den habe ich es dann "schwarz auf weiss" gezeigt, das er dann was falsch machte und entschuldigte sich bei mir.


    Und ich bin nicht, wie andere.

    man muss nach rechten fragen bei z.B. anbauteilen da man ja denken könnte das die von dir sind

  • @ NoSa und Lloyd


    Dann Frag mal Giant´s oder lese in denen Geschäftsbedingungen, denn diese haben zum einen den LS erfunden und die dazugehörigen Spieldaten entworfen. Sonst könntest Du kein Landschafts Simulator spielen. Geschweige es wäre überhaut auf den Markt. Mache dir mal Gedanken darüber.

  • @ NoSa und Lloyd


    Dann Frag mal Giant´s oder lese in denen Geschäftsbedingungen, denn diese haben zum einen den LS erfunden und die dazugehörigen Spieldaten entworfen. Sonst könntest Du kein Landschafts Simulator spielen. Geschweige es wäre überhaut auf den Markt. Mache dir mal Gedanken darüber.

    Dann lies die AGB mal vernünftig.


    Da steht nämlich nur, dass die Modder Giants das Recht einräumen die Mods zu nutzen.

    Abgesehen davon sind die einzigen Rechte, die Giants an den Mods noch hat, das Urheberrecht am Dateiformat ".i3d", da sie das Format erfunden haben.


    Außerdem geht es hier um das Urheberrecht einzelner Modder und nicht um die Nutzungsrechte, die Giants an den Mods hat und die AGB von einer "süßen kleinen" Firma aus der Schweiz, die Videospiele entwickelt können nicht geltendes Gesetz umschreiben bzw. gänzlich außer Kraft setzen, denn sowohl im EU-Recht, als auch das deutsche Recht beinhalten das Urheberrecht, worauf sich die bestohlenen Modder berufen.


    Hier übrigens mal einige Auszüge aus dem Gesetz über Urhebrrrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz (UrhG)):

    "§ 1 Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

    § 2 (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

    1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; (...)

    5. Lichtbildwerken einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; (...)

    § 7 Urheber ist der Schöpfer des Werkes. (...)

    § 12 (1) Der Urheber hat das Recht zu entscheiden, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. (...)

    § 23 (1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes (...) dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht (...) werden.

    § 31 (1) Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht)."


    Und ja, ich weiß das Mods im gesamten UrhG nicht einmal als solche aufgeführt werden, aber erstens steht in § 2 (1) das Wort "insbesondere", was bedeutet, dass die aufgeführten Werke nicht die einzigen geschützten Werke sind und zweitens können Mods in diesem Zusammenhang zu den Computerprogrammen gezählt werden.

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